Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2024
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) gelten fuer alle Vertraege, die zwischen der Nagel Elektro GmbH, Erika-Koeth-Strasse 88, 67435 Neustadt an der Weinstrasse (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber ueber die Erbringung von Elektroinstallations- und verwandten Leistungen geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestaetigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausfuehrung der Leistungen zustande. Muendliche Nebenabreden beduerfen der schriftlichen Bestaetigung.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestaetigung bzw. dem Angebot. Aenderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs beduerfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen werden gesondert verguetet.
§ 4 Verguetung und Zahlungsbedingungen
Die Verguetung richtet sich nach dem vereinbarten Festpreis oder, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gueltigen Stundenstaetzen des Auftragnehmers zuezueglich Materialkosten. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Hoehe von 9 Prozentpunkten ueber dem Basiszinssatz berechnet.
§ 5 Ausfuehrungsfristen
Vereinbarte Ausfuehrungsfristen sind Richtwerte und keine verbindlichen Termine, sofern nicht ausdruecklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Verzoegerungen durch hoehere Gewalt, Streik, Lieferengpaesse oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstaende verlaengern die Ausfuehrungsfrist entsprechend.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle fuer die Ausfuehrung der Leistungen erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere den Zugang zu den Arbeitsraeumen zu gewaehrleisten, notwendige Genehmigungen einzuholen und die erforderlichen Energieversorgungen bereitzustellen. Mehrkosten durch mangelnde Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 7 Gewaehrleistung
Die Gewaehrleistungsfrist betraegt 2 Jahre ab Abnahme der Leistungen. Maengel sind unverzueglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfuellung. Schlaegt die Nacherfuellung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Ruecktritt verlangen. Die Gewaehrleistung entfaellt bei unsachgemaesser Behandlung, eigenmaaechtigen Aenderungen oder Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbegraenzt fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit sowie fuer vorsaetzlich oder grob fahrlaessig verursachte Schaeden. Im Uebrigen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragserfullung gemaess der DSGVO. Naeheres regelt die Datenschutzerklaerung des Auftragnehmers.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhaeltnis ist, soweit gesetzlich zulaessig, Neustadt an der Weinstrasse.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.